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Hinweise zur Hundehaltung

Das frühlingshafte Wetter lockt sowohl Spaziergänger, Radfahrer und Jogger als auch Hundehalter mit ihren Vierbeinern wieder verstärkt in die Natur.

Wiesen und Weiden sind zwar ein Paradies für Hunde, in dem die Tiere sich tollen, mit Artgenossen spielen oder sich beim „Gassi gehen“ erleichtern können. Landwirte jedoch ärgern sich über verschmutzte oder beschädigte Pflanzenkulturen und Wiesen sowie darüber, dass ihre Rinder und Kühe durch freilaufende Hunde gejagt werden.

Darüber hinaus handelt es sich bei Hundekot auf Viehweiden auch um ein hygienisches Problem. Durch Hundekot im Futter besteht die Gefahr, dass Kühe - aber auch andere Tiere wie Pferde, Schafe oder Ziegen - sich mit Parasiten infizieren, wenn sie Hundekot fressen.

Viele Hundehalter sind sich nicht bewusst, dass sich ihre Vierbeiner nicht in landwirtschaftlich genutzten Wiesen und Äckern erleichtern und auch keine großen Löcher in der Vegetation graben dürfen.

Das Ordnungsamt weist deshalb darauf hin, dass Ackerflächen, Mähwiesen sowie Weiden für Menschen und ihre Hunde tabu sind und nicht betreten werden dürfen.

Gleichwohl stellt die Verunreinigung durch Hundekot auf Gehwegen sowie auf privaten Flächen ein ebenso großes Ärgernis dar. Daher noch mal der dringende Hinweis, dass Hundekot generell aufzusammeln, mitzunehmen oder vor Ort in Abfalleimern ordnungsgemäß zu entsorgen ist. Hierzu sind Hundehalter gesetzlich verpflichtet. In der Stadt Schmallenberg wurden extra für diesen Zweck in den vergangenen Jahren zahlreiche sog. „Hundekotbeutelspenderautomaten“ aufgestellt.

Wird ein Hundehalter dabei beobachtet, wie er die Hinterlassenschaft seines Hundes liegen lässt, kann ein Verwarnungsgeld oder ein Bußgeldbescheid die Folge sein. Voraussetzung hierfür ist jedoch eine schriftliche Beschwerde beim Ordnungsamt.

Weiterhin gibt es einige Beschwerden über das freie „Laufenlassen“ von Hunden. Daher weist das Ordnungsamt auf die generelle Leinenpflicht in innerörtlichen Bereichen, d. h. auf Straßen und Wegen innerhalb der Stadt Schmallenberg und innerhalb der Stadtteile hin.

Auch Verstöße gegen die Leinenpflicht werden bei schriftlichen Beschwerden entsprechend geahndet.