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Öffentliche Bekanntmachung - Städtische Bauleitplanung

39. Änderung des Flächennutzungsplanes, Ortsteil Bad Fredeburg

hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch

 

Stadt Schmallenberg                           

- Der Bürgermeister -

Öffentliche Bekanntmachung

Städtische Bauleitplanung

39. Änderung des Flächennutzungsplanes, Ortsteil Bad Fredeburg

hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch

 

Die Stadtvertretung Schmallenberg hat am 21.03.2024 zum Zwecke der Erweiterung der Betriebsfläche der Firma Schiefergruben Magog GmbH & Co. KG, Bad Fredeburg, den nachfolgenden, verfahrenseinleitenden Aufstellungsbeschluss zur 39. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) gefasst, der öffentlich bekannt zu machen ist:

„Die Stadtvertretung Schmallenberg fasst für das im Übersichtsplan Anlage 2 zur Verwaltungsvorlage X/903 umgrenzte Gebiet im westlichen Anschluss an das bestehende Betriebsgelände der Magog Schiefergrube im Ortsteil Bad Fredeburg gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den verfahrenseinleitenden Aufstellungsbeschluss für die 39. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Stadt Schmallenberg.

Planungsziel ist im Wesentlichen die darstellende Ausweisung einer (betriebsgebundenen) „Gewerblichen Baufläche“ zur Erweiterung der bestehenden „Gewerblichen Baufläche“ am Betriebsstandort anstelle der bisherigen Darstellung „Wald“.

Ergänzend erfolgt für einen weiteren Teilbereich dieser „Wald“-Fläche die ersetzende Darstellung von „Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“.

Die Durchführung der 39. FNP-Änderung erfolgt im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 171 „Schiefergrube Magog“.

Die Stadtvertretung erwartet, dass die Anliegergemeinschaft Schieferweg und die Schiefergruben Magog GmbH kurzfristig in moderierte Gespräche zwecks Lösung des Konflikts zur weiteren räumlichen Entwicklung der Schiefergrube Magog gehen.“

Der geplante Geltungsbereich der 39. FNP-Änderung ist aus dem nachfolgenden Übersichtsplan zu ersehen, der im Übrigen der im obigen Beschluss genannten Anlage 2 der Verwaltungsvorlage X/903 entspricht.

Der vorstehende, verfahrenseinleitende Aufstellungsbeschluss zur 39. Änderung des Flächennutzungsplanes wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch i.V.m. § 52 Abs. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen öffentlich bekannt gemacht.

 

Bekanntmachungsanordnung

Die Stadtvertretung Schmallenberg hat am 21.03.2024 zum Zwecke der Erweiterung der Betriebsfläche der Firma Schiefergruben Magog GmbH & Co. KG, Bad Fredeburg, den nachfolgenden, verfahrenseinleitenden Aufstellungsbeschluss zur 39. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) gefasst, der öffentlich bekannt zu machen ist:

„Die Stadtvertretung Schmallenberg fasst für das im Übersichtsplan Anlage 2 zur Verwaltungsvorlage X/903 umgrenzte Gebiet im westlichen Anschluss an das bestehende Betriebsgelände der Magog Schiefergrube im Ortsteil Bad Fredeburg gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den verfahrenseinleitenden Aufstellungsbeschluss für die 39. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Stadt Schmallenberg.

Planungsziel ist im Wesentlichen die darstellende Ausweisung einer (betriebsgebundenen) „Gewerblichen Baufläche“ zur Erweiterung der bestehenden „Gewerblichen Baufläche“ am Betriebsstandort anstelle der bisherigen Darstellung „Wald“.

Ergänzend erfolgt für einen weiteren Teilbereich dieser „Wald“-Fläche die ersetzende Darstellung von „Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“.

Die Durchführung der 39. FNP-Änderung erfolgt im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 171 „Schiefergrube Magog“.

Die Stadtvertretung erwartet, dass die Anliegergemeinschaft Schieferweg und die Schiefergruben Magog GmbH kurzfristig in moderierte Gespräche zwecks Lösung des Konflikts zur weiteren räumlichen Entwicklung der Schiefergrube Magog gehen.“

Gem. § 2 Abs. 3 i.V.m. § 2 Abs. 1 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (BekanntmVO) i.d.z.Z. gültigen Fassung wird bestätigt, dass

  1. der Wortlaut mit dem Beschluss der Stadtvertretung Schmallenberg vom 21.03.2024 übereinstimmt und
  2. nach § 2 Abs. 1 und 2 BekanntmVO verfahren worden ist.

Gem. § 2 Abs. 3 BekanntmVO i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB wird hiermit die öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach den entsprechenden Bestimmungen der BekanntmVO und der Gemeindeordnung NW (§ 7 Abs. 6 GO NW) sowie der Hauptsatzung der Stadt Schmallenberg angeordnet.

Schmallenberg, den 12.04.2024

 

gez. König