Zum Hauptinhalt springen

Öffentliche Bekanntmachung - Städtische Bauleitplanung

Bebauungsplan Nr. 175 „Aufm Hahnenborn“, Stadtteil Schmallenberg

hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch

 

Stadt Schmallenberg                           

- Der Bürgermeister -

Öffentliche Bekanntmachung

Städtische Bauleitplanung

Bebauungsplan Nr. 175 „Aufm Hahnenborn“, Stadtteil Schmallenberg

hier:    Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch

 

Die Stadtvertretung Schmallenberg hat am 28.09.2023 folgenden Einleitungsbeschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans im Stadtteil Schmallenberg gefasst, der öffentlich bekannt zu machen ist:

„Die Stadtvertretung Schmallenberg fasst für den im Übersichtsplan Anlage 1 zur Verwaltungsvorlage X/767 abgegrenzten Bereich im südlichen Anschluss an das Wohngebiet „Am Hahnenborn II“ im Stadtteil Schmallenberg gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch den Aufstellungsbeschluss für einen gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch qualifizierten Bebauungsplan Nr. 175 „Aufm Hahnenborn“.

Planungsziel ist die Herbeiführung des verbindlichen Planungsrechts für ein Neubaugebiet der Gebietskategorie „Reines Wohngebiet“ gem. § 3 Baunutzungsverordnung.

Neben der nachfrageorientiert schwerpunktmäßigen Ermöglichung von Bauplätzen für freistehende Ein- bis Zweifamilienhausbebauung sollen im Sinne einer gemäßigt verdichteten und entsprechend flächenschonenderen Ausnutzung des Plangebietes auch Bereiche sowohl für Hausgruppen- / Reihenhausbebauungen als auch für sogenannte „Tiny-Häuser“ in die städtebauliche Konzeption integriert werden.

Zur Wahrung wesentlicher orts- und regionstypischer Gestaltungsmerkmale ist für das Plangebiet eine Gestaltungssatzung gem. § 89 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen zu erlassen.“

Der geplante Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 175 „Aufm Hahnenborn“ ist aus dem nachfolgenden Übersichtsplan zu ersehen, der im Übrigen der im obigen Beschluss genannten Anlage 1 der Verwaltungsvorlage X/767 entspricht.

Der vorstehende Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 175 „Aufm Hahnenborn“ wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch i.V.m. § 52 Abs. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen öffentlich bekannt gemacht.

 

Bekanntmachungsanordnung

Die Stadtvertretung Schmallenberg hat am 28.09.2023 folgenden Einleitungsbeschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans im Stadtteil Schmallenberg gefasst, der öffentlich bekannt zu machen ist:

„Die Stadtvertretung Schmallenberg fasst für den im Übersichtsplan Anlage 1 zur Verwaltungsvorlage X/767 abgegrenzten Bereich im südlichen Anschluss an das Wohngebiet „Am Hahnenborn II“ im Stadtteil Schmallenberg gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch den Aufstellungsbeschluss für einen gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch qualifizierten Bebauungsplan Nr. 175 „Aufm Hahnenborn“.

Planungsziel ist die Herbeiführung des verbindlichen Planungsrechts für ein Neubaugebiet der Gebietskategorie „Reines Wohngebiet“ gem. § 3 Baunutzungsverordnung.

Neben der nachfrageorientiert schwerpunktmäßigen Ermöglichung von Bauplätzen für freistehende Ein- bis Zweifamilienhausbebauung sollen im Sinne einer gemäßigt verdichteten und entsprechend flächenschonenderen Ausnutzung des Plangebietes auch Bereiche sowohl für Hausgruppen- / Reihenhausbebauungen als auch für sogenannte „Tiny-Häuser“ in die städtebauliche Konzeption integriert werden.

Zur Wahrung wesentlicher orts- und regionstypischer Gestaltungsmerkmale ist für das Plangebiet eine Gestaltungssatzung gem. § 89 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen zu erlassen.“

Gem. § 2 Abs. 3 i.V.m. § 2 Abs. 1 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (BekanntmVO) i.d.z.Z. gültigen Fassung wird bestätigt, dass

  1. der Wortlaut mit dem Beschluss der Stadtvertretung Schmallenberg vom 28.09.2023 übereinstimmt und
  2. nach § 2 Abs. 1 und 2 BekanntmVO verfahren worden ist.

Gem. § 2 Abs. 3 BekanntmVO i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB wird hiermit die öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach den entsprechenden Bestimmungen der BekanntmVO und der Gemeindeordnung NW (§ 7 Abs. 6 GO NW) sowie der Hauptsatzung der Stadt Schmallenberg angeordnet.

Schmallenberg, den 15.04.2024

 

gez. König