Öffentliche Bekanntmachung - Städtische Bauleitplanung
Stadt Schmallenberg
- Der Bürgermeister -
Öffentliche Bekanntmachung
Städtische Bauleitplanung
Bebauungsplan Nr. 175 „Aufm Hahnenborn“, Stadtteil Schmallenberg
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch
Die Stadtvertretung Schmallenberg hat am 28.09.2023 folgenden Einleitungsbeschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans im Stadtteil Schmallenberg gefasst, der öffentlich bekannt zu machen ist:
„Die Stadtvertretung Schmallenberg fasst für den im Übersichtsplan Anlage 1 zur Verwaltungsvorlage X/767 abgegrenzten Bereich im südlichen Anschluss an das Wohngebiet „Am Hahnenborn II“ im Stadtteil Schmallenberg gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch den Aufstellungsbeschluss für einen gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch qualifizierten Bebauungsplan Nr. 175 „Aufm Hahnenborn“.
Planungsziel ist die Herbeiführung des verbindlichen Planungsrechts für ein Neubaugebiet der Gebietskategorie „Reines Wohngebiet“ gem. § 3 Baunutzungsverordnung.
Neben der nachfrageorientiert schwerpunktmäßigen Ermöglichung von Bauplätzen für freistehende Ein- bis Zweifamilienhausbebauung sollen im Sinne einer gemäßigt verdichteten und entsprechend flächenschonenderen Ausnutzung des Plangebietes auch Bereiche sowohl für Hausgruppen- / Reihenhausbebauungen als auch für sogenannte „Tiny-Häuser“ in die städtebauliche Konzeption integriert werden.
Zur Wahrung wesentlicher orts- und regionstypischer Gestaltungsmerkmale ist für das Plangebiet eine Gestaltungssatzung gem. § 89 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen zu erlassen.“
Der geplante Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 175 „Aufm Hahnenborn“ ist aus dem nachfolgenden Übersichtsplan zu ersehen, der im Übrigen der im obigen Beschluss genannten Anlage 1 der Verwaltungsvorlage X/767 entspricht.
Der vorstehende Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 175 „Aufm Hahnenborn“ wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch i.V.m. § 52 Abs. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen öffentlich bekannt gemacht.
Bekanntmachungsanordnung
Die Stadtvertretung Schmallenberg hat am 28.09.2023 folgenden Einleitungsbeschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans im Stadtteil Schmallenberg gefasst, der öffentlich bekannt zu machen ist:
„Die Stadtvertretung Schmallenberg fasst für den im Übersichtsplan Anlage 1 zur Verwaltungsvorlage X/767 abgegrenzten Bereich im südlichen Anschluss an das Wohngebiet „Am Hahnenborn II“ im Stadtteil Schmallenberg gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch den Aufstellungsbeschluss für einen gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch qualifizierten Bebauungsplan Nr. 175 „Aufm Hahnenborn“.
Planungsziel ist die Herbeiführung des verbindlichen Planungsrechts für ein Neubaugebiet der Gebietskategorie „Reines Wohngebiet“ gem. § 3 Baunutzungsverordnung.
Neben der nachfrageorientiert schwerpunktmäßigen Ermöglichung von Bauplätzen für freistehende Ein- bis Zweifamilienhausbebauung sollen im Sinne einer gemäßigt verdichteten und entsprechend flächenschonenderen Ausnutzung des Plangebietes auch Bereiche sowohl für Hausgruppen- / Reihenhausbebauungen als auch für sogenannte „Tiny-Häuser“ in die städtebauliche Konzeption integriert werden.
Zur Wahrung wesentlicher orts- und regionstypischer Gestaltungsmerkmale ist für das Plangebiet eine Gestaltungssatzung gem. § 89 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen zu erlassen.“
Gem. § 2 Abs. 3 i.V.m. § 2 Abs. 1 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (BekanntmVO) i.d.z.Z. gültigen Fassung wird bestätigt, dass
- der Wortlaut mit dem Beschluss der Stadtvertretung Schmallenberg vom 28.09.2023 übereinstimmt und
- nach § 2 Abs. 1 und 2 BekanntmVO verfahren worden ist.
Gem. § 2 Abs. 3 BekanntmVO i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB wird hiermit die öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach den entsprechenden Bestimmungen der BekanntmVO und der Gemeindeordnung NW (§ 7 Abs. 6 GO NW) sowie der Hauptsatzung der Stadt Schmallenberg angeordnet.
Schmallenberg, den 15.04.2024
gez. König